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Sachausschuss Liturgie und Kirchenmusik

Der Sachausschuss Liturgie ist ein Organ des Pfarrgemeinderates. Vom Sachausschuss Liturgie zu unterscheiden sind gegebenenfalls vorhandene Vorbereitungsgruppen für Kinder-, Jugend-, Familiengottesdienste usw.

Wozu braucht man einen Sachausschuss Liturgie?

Einen Sachausschuss Liturgie braucht man, damit alle, die für den Gottesdienst einer Gemeinde Verantwortung tragen, den ihnen zukommenden Beitrag einbringen und miteinander abstimmen können.
Entsprechend dem Liturgiebegriff des Zweiten Vatikanischen Konzils ist die ganze Gemeinde Trägerin der Liturgie. Das findet seinen Ausdruck in den unterschiedlichen Diensten und Zuständigkeiten jener Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich in der Liturgie tätig werden. Ihr Zusammenwirken bedarf der Koordinierung.

Was tut der Sachausschuss Liturgie?

Der Sachausschuss Liturgie berät den Pfarrgemeinderat in liturgischen Fragen und bereitet diesbezügliche Beschlüsse vor.
Er plant langfristig, wann in der Gemeinde welche Gottesdienste stattfinden und wer im einzelnen für welche gottesdienstlichen Aufgaben verantwortlich ist.
Er koordiniert die Tätigkeit der für den Gottesdienst Verantwortlichen und begleitet ihr Tun helfend und kritisch.

Wer gehört zum Sachausschuss Liturgie?

Zum Sachausschuss Liturgie gehören zunächst alle, die aufgrund ihres Amtes oder ihrer Anstellung zur Leitung von oder verantwortlichen Mitarbeit bei Gottesdiensten angestellt sind: Gemeindepriester und Diakon. Außerdem sollten die Gruppen, die für die Gottesdienstgestaltung von Bedeutung sind, im Sachausschuss Liturgie vertreten sein: Kommunionhelfer, Lektoren, Kantoren, Ministranten, ggf. Vertreter von Vorbereitungsgruppen von Kinder-, Jugend- und Familiengottesdiensten.
Darüber hinaus können Gemeindemitglieder, die aufgrund besonderer Kenntnisse und wegen ihres Interesses an der Liturgie Wertvolles beizutragen haben, Mitglieder sein, z. B. Musiker.

Wieviel Mitglieder hat der Sachausschuss Liturgie?

Die Mitgliederzahl des Sachausschusses Liturgie hängt wesentlich von der Größe der Gemeinde bzw. von der Anzahl der haupt-, neben- oder ehrenamtlich für die Liturgie Verantwortlichen ab. Grundsätzlich soll um einer effektiven Arbeit willen die Zahl zehn nicht überschritten werden.
Gegebenenfalls können für einzelne Projekte Untergruppen gebildet werden.

Wer leitet den Sachausschuss Liturgie?

Bezüglich der Leitung des Sachausschusses Liturgie sind diözesane Statuten für die Pfarrgemeinderäte zu beachten. Von der Sache her kann grundsätzlich jedes Mitglied des Sachausschusses Liturgie, das zugleich auch Mitglied des Pfarrgemeinderates ist, den Sachausschuss leiten.
Es liegt nahe, dass der Pfarrer als der Erstverantwortliche für den Gottesdienst in der Gemeinde die Leitung des Sachausschusses Liturgie wahrnimmt. Bewährt hat sich jedoch die Lösung, dass ein anderes Mitglied mit der Leitung beauftragt und damit für die Einberufung und die Erstellung der Tagesordnung zuständig ist.

Wie oft tagt der Sachausschuss Liturgie?

Der Sachausschuss Liturgie tagt in regelmäßigen Abständen von ca. 3 bis 4 Monaten, je nachdem, wieweit sich der Sachausschuss auch um Details der Vorbereitung von Gottesdiensten kümmert, und je nachdem, ob die konkrete Vorbereitung von Gottesdiensten in anderen Gruppen geleistet wird.
Außer den regelmäßigen Treffen können aus aktuellem Anlass weitere Sitzungen einberufen werden.

Mit wem arbeitet der Sachausschuss Liturgie zusammen?

Der Sachausschuss Liturgie nimmt vom Pfarrgemeinderat Aufträge entgegen und berichtet ihm.
In Fragen, die den Zuständigkeitsbereich anderer Sachausschüsse (z. B. Verkündigung, Ökumene) betreffen, ergibt sich eine Zusammenarbeit mit diesen Ausschüssen. Der Sachausschuss Liturgie gibt Aufträge an gegebenenfalls vorhandene Vorbereitungsgruppen von Kinder-, Jugend- und Familiengottesdiensten und begleitet deren Arbeit kritisch.

Wie arbeitet der Sachausschuss Liturgie?

Der Leiter lädt rechtzeitig unter Bekanntgabe der Tagesordnung zur Sitzung ein.

Die Tagesordnung enthält als feste Bestandteile:

- ein geistliches Element (Gebet, Schriftlesung, Meditation etc.)
- einen Rückblick auf die Gottesdienste seit der letzten Sitzung
- Punkte zur langfristigen Planung der Zahl und Form von Gottesdiensten
- Punkte zur näheren Vorbereitung bestimmter Feiern
- Fragen, die nicht an eine bestimmte Kirchenjahreszeit gebunden sind
- in regelmäßigen Abständen ein Studienthema zur grundsätzlichen Auseinandersetzung

In einem kurzen Ergebnisprotokoll werden Beschlüsse gehalten.

Leiter und Ansprechpartner:
Hans Greber, Tel. (0941) 88773

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