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Kommunionhelfer

In der alten Kirche war es verbreiteter Brauch, den Gläubigen das eucharistische Brot mitzugeben, damit sie es zu den Kranken und Gefangenen bringen konnten. Das 2. Vatikanische Konzil hat den Bischofskonferenzen im Hinblick auf den bestehenden Priestermangel und die große Zahl der Kommunikanten die Möglichkeit gegeben, Laien (auch Frauen) die Vollmacht der Kommunionspendung zu erteilen.

Die Beauftragung zum Dienst des Kommunionhelfers erfolgt durch den Bischof. Sie wird nach entsprechender Vorbereitung für die Dauer von drei Jahren gegeben. Sie gilt nur für den Bereich einer Pfarrgemeinde. Auf Antrag kann sie verlängert werden. Der Pfarrer schlägt nach Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat geeignete Kandidaten vor. Voraussetzung ist außer der Taufe die Firmung; das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

 

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