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Todesfall

Was ist zu tun wenn ein Sterbefall eintritt?

Die Sorge um die sterbenden Mitchristen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der christlichen Gemeinde. Christen wollen ihre Mitchristen in der Not des Sterbens nicht allein lassen. Schon die bloße Anwesenheit nahestehender Menschen kann dem/der Sterbenden eine große Hilfe sein. Gemeinsames Gebet und Gesten der Zuwendung zeigen dem/der Sterbenden, dass andere ihn/sie begleiten wollen und mit ihm/ihr Gott um Erbarmen bitten. Ihre Nähe und ihr Gebet werden das gläubige Vertrauen und die Hoffnung des/der Sterbenden auf Christus stärken.

Auch wenn eine Sterbender/eine Sterbende bereits das Bewusstsein verloren hat, können diejenigen, die ihn/sie betend begleiten, aus den Worten der Schrift und aus dem Gebet Trost schöpfen und in ihrem Glauben gestärkt werden. Der österliche Sinn des Sterbens kann auch in Zeichen zum Ausdruck kommen, etwa indem man dem/der Sterbenden das Kreuz auf die Stirn zeichnet, wie es bei seiner/ihrer Taufe geschehen ist, als ihm/ihr das ewige Leben verheißen wurde.

Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Sie können dazu auch den Priester, Diakon oder  Pastoralreferenten rufen.  Es ist sinnvoll dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.

Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.

Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, können die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen. Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen. Sie können sich Zeit nehmen zum persönlichen Abschied. Grundsätzlich sind Leichen spätestens erst 36 Stunden nach Todeseintritt in eine öffentliche Leichenhalle zu überführen. In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut mitzuteilen. Es lädt die Lebenden ein, des/der Verstorbenen im Gebet zu gedenken.

Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsform). In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt – entweder im Haus des/der Verstorbenen, bevor der Sarg das Haus verläßt, oder in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg. Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst brüderlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll. Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden (bei einer Erdbestattung) erfolgen. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.

Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten. Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen für die Verstorbenen laden zum gemeinsamen Gebet ein; fragen Sie deswegen im Pfarrbüro nach.

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